Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin, Staatlich anerkannter Erzieher
Dauer der Ausbildung:
Sechs Schulhalbjahre Vollzeitunterricht mit praktischer Ausbildung im Umfang von einem Jahr.
Zulassungsvoraussetzungen:
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der aktuellen Anmeldeschule BS 30/ Fröbelseminar über die aktuell gültigen Zulassungsvoraussetzungen.
Ausbildungsschulen
- FSP1 | BS30 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar-, Wagnerstraße 60, www.bs30.de
- FSP2 | BS21 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik, Max-Brauer-Allee 134, www.fsp2-hamburg.de
- Berufliche Schule Harburg | BS18, Göhlbachtal 38, www.beruflicheschulehamburgharburg.de
- Berufliche Schule für Sozialpädagogik Anna-Warburg-Schule, Niendorfer Marktplatz 7a, www.anna-warburg-schule.de
Zentrale Anmeldung:
Vollständige Bewerbungen sind
- für den Ausbildungsbeginn im Februar: vom 1. September bis 30. November,
- für den Ausbildungsbeginn im August: vom 1. Februar bis 30. April
nicht per Post zu senden, sondern persönlich einzureichen in der:
Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik FSP1 (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Öffnungszeiten innerhalb der Bewerbungsfrist: Montag – Donnerstag 13-15 Uhr (außer in den Hamburger Schulferien)
Downloads
Bewerbungsunterlagen:
Zentrale Anmeldung zur Ausbildung
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen
Checkliste 3jährige Ausbildung
Checkliste 3jährige Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss
Checkliste 3jährige Ausbildung ohne mittlerem Schulabschluss
Probehalbjahr in der Erzieher:innen-Ausbildung
Stand: Februar 2024 (Änderungen vorbehalten)