Zweijährige Vollzeitschulische Ausbildung

Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin, Staatlich anerkannter Erzieher

Dauer der Ausbildung:
Vier Schulhalbjahre Vollzeitunterricht mit praktischer Ausbildung im Umfang von einem halben Jahr

Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer:

  • die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO SPA) vom 31.Oktober 2007 in der am 31. Januar 2013 geltenden Fassung oder einer zeitlich nachfolgenden Fassung erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • die Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) der Ausbildungseinrichtung „Gesundheit und Soziales“oder an einem Beruflichen Gymnasium (BG) mit der Richtung Pädagogik/Psychologie oder an der Fachoberschule (FOS) für Sozialpädagogik erworben hat.

Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)

Förderungsmöglichkeiten:  Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird eine Ausbildungsförderung (Fachschul-BAFöG, teilweise auch AFBG) gewährt.

Ausbildungsberatung

Zentrale Anmeldung:
Vollständige Bewerbungen sind

  • für den Ausbildungsbeginn im August:
    vom 1. Februar bis 31. April

persönlich abzugeben: Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik FSP1 (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Öffnungszeiten innerhalb der Bewerbungsfrist: Montag – Donnerstag 13-15 Uhr (außer in den Hamburger Schulferien)

Anmeldung zur Ausbildung

Für die Ausbildung zum/r Erzieher/in als Vollzeitform werden bis auf weiteres nur noch Bewerber:innen mit  Wohnsitz in Hamburg  (zum Zeitpunkt der Anmeldung) aufgenommen. Bewerber:innen aus anderen Bundesländern erhalten einen Platz auf der Warteliste. Verbindliche Zusagen an diese Bewerber:innen können erst erfolgen, wenn die Anzahl der Hamburger Bewerber:innen feststeht, die ihren Schulplatz annehmen werden.

Weitere Informationen

Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen

Stand: Juni 2022 (Änderungen vorbehalten)