Ausbildungsfinanzierung: BAfoeg

Für die Ausbildungen unserer Fachschule stehen Ihnen je nach individuellen Voraussetzungen entweder ein Schüler:innen-Bafög oder ein Aufstiegs-Bafög zu.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du alle Informationen zum Schüler–Bafög unter: www.bafoeg.de. Die Seite www.aufstiegs-bafoeg.de informiert über das „Meister-Bafög“. Eine juristische Beratung seitens der Schule findet nicht statt.

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse; wie auch die zum/ zur Erzieher:in. Die Fachschul-Ausbildung zum/zur Erzieher:in wird durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert. Alle Fachschüler:innen haben elternunabhängig und unabhängig von ihrer beruflichen Vorgeschichte den Anspruch auf monatliche Förderung. Sobald Sie ihre Zulassung an einer der sozialpädagogischen Fachschulen erhalten haben, können Sie einen entsprechenden Förder-Antrag stellen.

Bitte informiere Dich im Vorwege, ob Du AFBG in Anspruch nehmen kannst.

Wenn Du einen Antrag stellen möchtest, kannst Du im Schulbüro die für die Bearbeitung Deines Antrages notwendigen Formblätter beantragen. Das notwendige Formblatt 2 für BAföG oder die notwendigen Formblätter F, Z und B für das Aufstiegs-BAföG brauchst Du nicht mitzubringen, da diese automatisiert im Schulbüro erstellt werden.

Ob Dir AFBG bewilligt wird, wird nicht von uns entschieden. Bitte informiere Dich daher unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.