Mit Erfahrung weiterbilden
Berufliche Weiterbildung
Staatlich anerkannte Erzieherin, anerkannter Erzieher (Fachschule)
Sie arbeiten bereits in einer Kita, in einer Schule, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den Hilfen zur Erziehung oder für Menschen mit Assistenzbedarf bzw. bringen reichhaltige Erfahrungen aus einem Beruf ohne sozialpädagogischen Bezug mit. Sie möchten gern Ihre Berufserfahrung mit einem fachlichen Abschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in erweitern.
Mit der Beruflichen Weiterbildung (BWB) an der FSP2 haben wir das richtige Angebot für einen spannenden und verantwortungsvollen Beruf. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert drei Jahre. Sie müssen dazu einer Tätigkeit in einem erzieherischen bzw. sozialpädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 15 Stunden (höchstens 30 Stunden) in der Woche nachgehen.
Unterrichtsfächer und Vertiefungsgebiete:
- Sozialpädagogisches Handeln
- Entwicklung und Bildung
- Bewegung, Spiel und Musik
- Umwelt, Materialien und Medien
- Sprache und Kommunikation
- Gesellschaft, Organisation, Recht
- Fachenglisch (Infos bei den Downloads unten)
- Grundkenntnisse in Medien (MS Office) werden vorausgesetzt
Bitte reichen Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ab dem 1.2.2023 zu folgenden Anmeldezeiten in unserem Schulbüro (H 0.24) ein:
dienstags von 13.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs von 13.00 bis 15.00 Uhr oder freitags von 12.00 bis 13.00 Uhr.
AKTUELLE INFORMATION
Vom 2. bis zum 30. Mai 2023 können Sie sich weiterhin jeweils dienstags von 13.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 12.00 bis 13.00 Uhr außerordentlich anmelden.
Bitte beachten Sie ggfs. auftretende tagesaktuelle Änderungen auf unserer Homepage und dass keine Anmeldung in den Hamburger Schulferien erfolgen kann.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Beruflichen Weiterbildung wird zugelassen, wer
- einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einem Schnitt von 3,0 abgeschlossen hat oder
- den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat oder
- den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war oder
- den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war oder
- die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war und
- in einem sozialpädagogischen oder heilpädagogischen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden Arbeitszeit steht und die Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung vorlegt.
- Als anerkannte Tagespflegeperson müssen Sie statt 2. nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren mit nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden tätig sind und erfolgreich am Hamburger Qualifizierungsprogramm im Umfang von 180 Unterrichtsstunden (Zertifikat) teilgenommen haben. Eine aktuelle Bescheinigung darüber muss mit eingereicht werden.
- Fehlen der Bewerberin / dem Bewerber die genannten schulischen Voraussetzungen, so kann sie oder er gleichwohl in der berufsbegleitenden Form zugelassen werden,
- wenn sie oder er den ersten allgemeinbilden Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben hat,
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich abgeschlossen hat,
- mindestens fünf Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war und
- in einer schriftlichen Prüfung von jeweils 60 Minuten nachweist, dass sie oder er die dem mittleren Schulabschluss entsprechenden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch hat.
Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Für weitere Fragen zu Vorraussetzungen und Zulassungsbedingungen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberatung.
Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.02.:
FSP1 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.09. bis zum 30.11. eines Jahres.
Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.08.:
FSP2 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik | Max-Brauer-Allee 134 | 22765 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.02. bis zum 30.04. eines Jahres.
Beide Fachschulen schulen halbjährlich Klassen ein. Es kann ein Schulwunsch im Anmeldeformular vermerkt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Schule besteht nicht.
Informationen zu den Schultagen und zur Bewerbung:
Schultage an der FSP2 | BS21 zum August eines Jahres sind Donnerstag/Freitag, jeweils von 8.00 bis 15.30 Uhr und zum Februar eines Jahres Montag und Dienstag, ebenfalls 8.00 bis 15.30 Uhr.
An der FSP1 | BS 30 gibt es zwei Varianten, die Sie hier abrufen können.
Die persönliche Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe unten Checkliste | Bewerbungsunterlagen sowie Anmeldeformular und Arbeitgeberbescheinigung | Einverständniserklärung) ist notwendig.
Das Formular zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses wird bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen mitgegeben.
Es werden nur persönlich eingereichte und vollständige Unterlagen (mit Ausnahme des 1. Hilfe-Scheines und des Erweiterten Führungszeugnisses) berücksichtigt.
Für die Ausbildung zum/r Erzieher/in als Teilzeitform, also berufsbegleitend, werden nur Bewerber:innen angenommen, deren Wohnsitz oder deren Arbeitgeber sich (zum Zeitpunkt der Anmeldung) in Hamburg befindet. Bewerber:innen ohne Hamburger Wohnsitz oder ohne einen hamburgischen Arbeitgeber wenden sich bitte an eine Ausbildungsschule Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Bitte füllen Sie für die Anmeldung das BWB Anmeldeformular aus. Hier können Sie ankreuzen, an welcher Schule Sie die Weiterbildung berufsbegleitend absolvieren möchten. Bitte besprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, welches Modell Sie wählen möchten und können (FSP2: zwei Schultage; FSP1: ein Schultag, zwei Abende; FSP1 (GBS/GTS): ein Schultag mit einem frühen Beginn und einer mit einem späten Beginn.
Die meisten Kurse zur Erlangung der Fachhochschulreife werden am Nachmittag ab 16 Uhr angeboten.
Bewerber:innen, die über keinen deutschen Schul-, Studien- und / oder Berufsabschluss verfügen, müssen, um die endgültige Zulassung zu erhalten, an einer Sprachprüfung an der FSP2 auf dem Niveau C1 teilnehmen (Leseverstehen: 90 Min.; Textproduktion: 60 Min.; insg. 150 Min.) und diese mit Erfolg bestehen, um aufgenommen zu werden. Die Prüfung erfolgt nach der Anmeldung. Die Bewerber:innen werden gesondert dazu eingeladen.
Downloads
Informationen zum Ablauf der Berufsbegleitenden Weiterbildung
Checkliste / Bewerbungsunterlagen
Anmeldung zur BWB / Anmeldeformular
Arbeitsbescheinigung & Einverständniserklärung
Probehalbjahr in der Erzieher:innen-Ausbildung
Informationen zum Fachenglisch
Selbsteinschätzung Fachenglisch
Erklärungen zum „erweiterten Personenkreis zur Beschäftigung in Kita und GBS“ finden sie in dem Dokument: Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen („Positivliste“) der BASFI
Links
Standards für die praktische Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in
Berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Erzieher/in in Hamburg
ein Film vom “Der Paritätische Hamburg”
Stand: Juni 2022 (Änderungen vorbehalten)