Einmalig, international, kompetent
Erzieher:innenausbildung für Einwander:innen (EfE)
Das gibt es nur an der FSP2 | BS21: In der Ausbildung „Erzieher:innenausbildung für Einwander:innen“ (EfE) erlernen Menschen aus aller Welt gemeinsam den Beruf der Erzieherin/des Erziehers. Seit 1985 bringt der bundesweit einmalige Ausbildungsgang einen doppelten Gewinn: Für diejenigen, die eine gesellschaftlich anerkannte und existenzsichernde Ausbildung erhalten; für Migrant:innenkinder, deren Lernsituation mit kulturell und sprachlich kompetenten Erzieherinnen verbessert wird.
Die erfolgreichen Teilnehmer:innen erwerben den Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“, auch der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich. Gelernt wird in kleinen Klassen mit höchstens 20 Schüler:innen. Der Deutschunterricht umfasst zurzeit 480 Stunden während der gesamten Ausbildung. Mit ihrer interkulturellen Kompetenz sind die EfE-Absolvent:innen gefragte Fachkräfte.
Teilnehmen konnten bisher ausschließlich Frauen, ab dem Schuljahr 2016/17 jedoch auch Männer mit einer Migrationsgeschichte. Da es sich um eine vollschulische Ausbildung handelt, müssen unsere Schüler:innen zwar kein Schulgeld bezahlen, aber ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren. Dafür kann das sog. Schüler:innen-BaföG (kein Aufstiegs-BaföG) beantragt werden. Das erste Semester ist ein Probehalbjahr, das sowohl von den schulischen Leistungen als auch in der praktischen Ausbildung bestanden werden muss.
Der Unterricht wird erteilt in folgenden Lernfeldern und Fächern:
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fordern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern, Personensorgeberechtigten und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Unterrichtsfächer: Sprache und Kommunikation, Politik, MINT, Englisch und Praxiscoaching sowie Vertiefungskurse aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Unterricht:
Der Unterricht während der dreijährigen Ausbildung findet in der Regel jeweils von 8 bis 15.30 Uhr in der
FSP2 | BS21 statt. Kurse für den Erwerb der Fachhochschulreife können auch nach 16 Uhr stattfinden.
Praxis:
Praktika in mindestens zwei Arbeitsbereichen während der Ausbildung
Zulassungsvoraussetzungen:
- Bei Ausbildungsbeginn muss man mindestens 20 Jahre alt sein.
- Deutsch ist nicht die Muttersprache.
- Es liegt kein Schul- oder Berufsabschluss von einer deutschen allgemeinbildenden oder beruflichen Schule vor.
- Der Nachweis eines in Deutschland anerkannten ausländischen Schulabschluss ist vorhanden (kann hier beantragt werden).
- Ausnahme: Kann aufgrund von fehlenden Dokumenten keine Anerkennung beantragt werden, kann bei einem Notar eine eidesstattliche Versicherung über einen zehnjährigen Schulbesuch im Herkunftsland abgelegt werden.
- In diesem Fall, oder wenn nur ein erster Schulabschluss in Deutschland anerkannt wurde, muss zusätzlich für die Zulassung eine Prüfung in dem Fach Fachenglisch oder in einer anderen Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abgelegt werden.
- Es liegt kein Visum, sondern ein gesicherter Aufenthaltstitel vor (eine Duldung ist auch möglich).
- Das B2-Zertifikat von TELC oder vom Goethe Institut wurde bestanden. Hierbei achten wir sowohl auf die erreichte Gesamtpunktzahl als auch auf den Bereich schriftlicher Ausdruck. Eventuell muss dann zusätzlich eine 90-minütige schriftliche B2-Aufnahmeprüfung in der Schule erfolgreich absolviert werden.
Bewerbungsfristen:
Ausbildungsbeginn am 01.08.2025 – Bewerbungsfrist bis 30.04.25
Ausbildungsbeginn am 01.02.2026 – Bewerbungsfrist bis 30.11.25
Bewerben:
Für Ihre Bewerbung benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular zur Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf mit allen erforderlichen Adressdaten und E-Mail-Adresse
- Anerkennung des Schulabschlusses (im Original und Kopie / oder beglaubigte Kopie bei Bewerbung per Post), kann nachgereicht werden
- B2-Zertifikat (im Original und Kopie / oder beglaubigte Kopie bei Bewerbung per Post)
- Zwei aktuelle Passfotos mit Namen auf der Rückseite
- Kopie des Ausweises mit Aufenthaltstitel
Zum Ausbildungsbeginn benötigen wir außerdem folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antrag liegt dem Einschulungsschreiben bei)
- Praktikumsplatz (Praktikumsvereinbarung liegt dem Einschulungsschreiben bei)
- Erste-Hilfe – Schein (9 Stunden, nicht älter als 1 Jahr)
Prüfung:
Facharbeit (selbständige Erarbeitung eines sozialpädagogischen, praxisrelevanten Themas), Kolloquium, zwei schriftliche Prüfungsarbeiten und ggf. eine mündliche Prüfung.
Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ nach erfolgreicher Abschlussprüfung. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (bei Vorliegen des Realschulabschlusses) ist zusätzlich ein erfolgreicher Abschluss in den Fächern Mathematik und Englisch (gehobene Anforderungen) erforderlich.
Ausbildungsberatung:
Telefonische Sprechstunde:
Montags von 10 bis 12 Uhr, Telefon: 040. 428 11-17 03
Persönliche Sprechstunde:
Mittwochs von 10 bis 11:30 Uhr in Raum N0.09 (im Nebengebäude)
Kontakt für weitere Fragen: efe@fsp2-altona.de
(Die Beratung erfolgt nur während der Unterrichtszeit der Hamburger Schulen,
also NICHT in den Schulferien der Freien und Hansestadt Hamburg.)
Stimmen von Schüler:innen aus der EfE-Abteilung zur Ausbildung
Erfahrungsberichte ehemaliger EfE-Schüler:innen (zweisprachig)
Autobiographische Texte von EfE-Schüler:innen
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Informationen zur Anmeldung
Anmeldeformular EfE
Probehalbjahr in der Erzieher:innen-Ausbildung
Informationen zum Fachenglisch
Selbsteinschätzung Fachenglisch
Referenzrahmen Fachenglisch
Stand: Mai 2025 (Änderungen sind vorbehalten.)