Berufs­begleitender AQUA-Lehrgang:
Erzieher:in & SPA

12monatiger, kostenloser berufsbegleitender Lehrgang mit dem Abschluss:
„Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Sozialpädagogische Assistenz”

Zielgruppe

Der AQUA-Lehrgang für den Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Sozialpädagogische Assistenz“ richtet sich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte und mit einem pädagogischen Abschluss, der im Ausland erworben worden ist.

Dieser Abschluss muss vor Beginn durch das „Hamburger Institut für berufliche Bildung“ (HIBB) in Teilen anerkannt worden sein. Die Kurse beginnen zweimal im Jahr (Aktuelle Termine stehen auf der Startseite). Die Kurse können nur starten, wenn eine Mindestteilnehmer:innenzahl erreicht wird, wird diese nicht erreicht, können die Kurse nicht stattfinden.

Informationen zur Anerkennung

Berufsanerkennungsantrag
HIBB Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Recognition of foreign professional qualifications

Es besteht auch die Möglichkeit, sich nach der erfolgten Teilanerkennung direkt für eine sogenannte „Eignungsprüfung“ zu entscheiden. Melden Sie sich dafür zunächst fristgerecht an der Schule an und vermerken Sie das auf dem Anmeldebogen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Hälfte der vom HIBB erteilten Praxisauflage vor dem Prüfungstermin erfolgreich absolviert haben müssen. Der Nachweis erfolgt über ein aussagekräftiges Referenzschreiben der jeweiligen Praxisstelle. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

Anmeldung

Für den berufsbegleitenden Anpassungslehrgang ab 01.09.2024 können Sie sich bis zum 01.07.2024 anmelden.

Für eine vollständige Anmeldung benötigen Sie:

Diese Unterlagen können Sie per Post schicken:
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (FSP2|BS21)
Frau Michelle Berngruber
Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg

oder persönlich abgeben: montags 13 – 14.30 Uhr, Raum N 0.09 (Nebengebäude)

Anmeldeformular der FSP2|BS21 AQUA
Arbeitsbescheinigung und Einverständniserklärung Arbeitgeber:in

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Dokumente müssen sie bis zum Kursbeginn vorlegen:

  • Ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (Antrag gibt es von der Schule)
  • Eine Bestätigung über die Teilnahme an einem 1. Hilfe-Kurs mit 9 Stunden (nicht älter als ein Jahr!)
  • unbefristete Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 15 Stunden (höchstens 30 Stunden) in der Woche bis Weiterbildungsende
  • B2-Sprachzertifikat von TELC oder vom Goethe Institut mit der Note 3 oder besser ODER B2-Sprachzertifikat von TELC oder vom Goethe Institut mit der Note 4 UND bestehen der Deutsch-Aufnahmeprüfung an der FSP2|BS21

Der Unterricht wird erteilt in folgenden Fächern:

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fordern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern, Personensorgeberechtigten und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Unterrichtsfächer: Sprache und Kommunikation, Praxiscoaching

Dauer

Der Lehrgang dauert 11-12 Monate und endet mit einer Prüfung. Der Unterricht wird erteilt nach (APO-FSH) vom 16. Juli 2002.

Unterricht

An zwei Unterrichtstagen, die jeweils 8 Stunden umfassen (von 8.00-15.30 Uhr), sind Sie an der Schule.

In den Hamburger Schulferien findet kein Unterricht statt, dort werden Sie ausschließlich in der Praxis sein.

Die Praxisstelle muss sich in Hamburg befinden und vorher durch das Praxiszentrum (PIZ) der FSP2|BS21 geprüft werden. Es wird mit der Vorlage einer schriftlichen Bestätigung anerkannt.

Kosten

Der Lehrgang ist kostenlos.

Stand: Mai 2024 (Änderungen vorbehalten)

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