BWB

Mit Erfahrung weiterbilden

Berufliche Weiterbildung
Staatlich anerkannte Erzieherin, anerkannter Erzieher (Fachschule)

Sie möchten Ihre Berufserfahrung mit einem fachlichen Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in erweitern, dann haben wir mit der Berufsbegleitenden Weiterbildung (BWB) an der FSP2 das richtige Angebot für eine spannende und verantwortungsvolle berufliche Weiterentwicklung für Sie.

Das Ausbildungsformat BWB richtet sich sowohl an bisher schon sozialpädagogisch tätige Menschen – mit einschlägiger Berufsausbildung oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit – in Kindertageseinrichtungen (Kita, Hort), in Schulen, in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Spielhaus, Jugendzentren), in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung oder in Einrichtungen für Menschen mit  Assistenzbedarf oder in Stadteilzentren (Eltern-Kind-Zentrum, Mehrgenerationenhaus), als auch an Menschen, die reichhaltige Erfahrungen aus einem anderen anerkannten Beruf ohne sozialpädagogischen Bezug und eine 4-wöchige Tätigkeit/ein 4-wöchiges Praktikum im Berufsfeld Sozialpädagogik mitbringen oder an Menschen mit FHR oder Abitur, die eine 4-monatige Praxistätigkeit in den o.g. sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern vorweisen können.

Die Weiterbildung erfolgt in berufsbegleitender Teilzeitform über die Dauer von 6 Semestern bzw. 3 Jahren parallel zu Ihrem über Arbeitsverhältnis. Sie müssen in diesem Zeitraum einer unbefristeten Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 15 Stunden (höchstens 30 Stunden) in der Woche bis Weiterbildungsende nachgehen.

Fachrichtungsbezogener Unterricht (Lernfelder), fachrichtungsübergreifender Unterricht (Fächer) und Wahlpflichtbereich:

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fordern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern, Personensorgeberechtigten und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Unterrichtsfächer: Sprache und Kommunikation, Politik, Informatik-Naturwissenschaften-
Technik und Fachenglisch                                                             
Wahlpflichtbereich: von 240 h mit einer vertiefenden individuellen Schwerpunktsetzung

Grundkenntnisse in Medien – Nutzung und Anwendung gängiger Schreibprogramme, der Datenspeichernutzung und Webanwendungen – werden vorausgesetzt.

Zulassungsvoraussetzungen: 
Zur Ausbildung in berufsbegleitender Form wird zugelassen, wer

  • den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung hat

oder

  • den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss hat, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein Fachhochschulstudium / Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat und eine einschlägige sozial- oder heilpädagogische Tätigkeit von mindestens vier Wochen Dauer nachweist

oder

  • die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war

und

  • in einem sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit steht

und

  • die Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung vorlegt. 
  • Als anerkannte Tagespflegeperson müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren mit nicht weniger als drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden tätig ist sind und die Anleitung von einer/m staatlich anerkannten Erzieher:in oder einer Sozialpädagogin gewährleitest wird.

Fehlen der Bewerberin / dem Bewerber die oben genannten schulischen Voraussetzungen, so kann sie oder er gleichwohl zugelassen werden, wenn sie oder er 

  • den ersten allgemeinbilden Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben hat

und

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozial- oder heilpädagogischen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat oder mindestens fünf Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war

und

  • in einer Kompetenzfeststellungsprüfung nachweist, dass sie oder er die fachliche Eignung für die Ausbildung besitzt. Diese beinhaltet die schriftliche Ausarbeitung einer beruflichen Handlungssituation und ein hierauf bezogenes Fachgespräch.

Voraussetzung für die abschließende Zulassung ist zudem das zu überprüfende erweiterte Führungszeugnisses nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes. Das für die Beantragung notwendige Formular wird Ihnen in der Anmeldeschule bei persönlicher Anmeldung ausgegeben.

Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Für weitere Fragen zu Vorraussetzungen und Zulassungsbedingungen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.

Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.02.:
FSP1 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.09. bis zum 30.11. eines Jahres.

Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.08.:
FSP2 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik | Max-Brauer-Allee 134 | 22765 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.02. bis zum 30.04. eines Jahres.

Beide Fachschulen schulen halbjährlich Klassen ein. Es kann ein Schulwunsch im Anmeldeformular vermerkt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Schule besteht nicht.

Informationen zu den Schultagen und zur Bewerbung:
Schultage an der FSP2 | BS21 sind zum August eines Jahres Donnerstag und Freitag, jeweils von 8.00 bis 15.30 Uhr und zum Februar eines Jahres Montag und Dienstag, ebenfalls 8.00 bis 15.30 Uhr.

Die Schultage an der FSP1 | BS 30 sind zum August eines Jahres Dienstag von 8.30 bis 16.45 Uhr und Mittwoch von 12.35 bis 20.10 Uhr und zum Februar eines Jahres Mittwoch von 12.35 bis 20.10 Uhr und Freitag von 8.30 bis 16.45 Uhr.

Beide Fachschulen schulen halbjährlich Klassen ein.

Die Erlangung der Fachhochschulreife ist an beiden Fachschulen im Rahmen der Berufsbegleitenden Weiterbildung möglich. Die Regelungen zu den Unterrichtszeiträumen, den Voraussetzungen und den Prüfungsmodalitäten zur FHR entnehmen Sie bitte den Informationsbereichen der jeweiligen Anmeldeschule.

Anmeldung:

Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.02.:
FSP1 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.09. bis zum 30.11. eines Jahres.

Anmeldeschule für den Beginn der Ausbildung zum 01.08.:
FSP2 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik | Max-Brauer-Allee 134 | 22765 Hamburg
Bewerbungen sind möglich vom 01.02. bis zum 30.04. eines Jahres.

Die Anmeldung ist vom 06.02.2024 bis zum 30.4.2024 (ausgenommen die Zeiten der Hamburger Schulferien) zu folgenden Zeiten in unserem Schulbüro (H 0.17) möglich: montags und dienstags von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr. Bitte prüfen Sie mithilfe der Checkliste (LINK) Ihre Dokumente vorab auf Vollständigkeit.

Information zur Bewerbung:
Bitte füllen Sie für die Anmeldung das BWB Anmeldeformular aus.

Bitte besprechen Sie unbedingt vorab mit Ihrem Arbeitgeber, welches Modell Sie wählen können. Auch wenn ein Schulwunsch im Anmeldeformular von Ihnen vermerkt werden kann, besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Fachschule. Über Härtefallregelungen entscheidet nach eingehender Prüfung die jeweilige Anmeldeschule.

Die persönliche Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe unten Checkliste | vollständige Bewerbungsunterlagen sowie Anmeldeformular und Arbeitgeberbescheinigung | Einverständniserklärung) ist zur Anmeldung notwendig.
Es werden nur persönlich eingereichte und vollständige Unterlagen im Anmeldeverfahren berücksichtigt.

Bewerber:innen, die über keinen deutschen Schul-, Studien-  und/oder Berufsabschluss verfügen, müssen, um die endgültige Zulassung zu erhalten, an einer Sprachprüfung an der jeweiligen Anmeldeschule auf dem Niveau C1 teilnehmen (Leseverstehen; Textproduktion; ggfs. ein Fachgespräch) und diese mit Erfolg bestehen, um aufgenommen zu werden. Die Prüfung erfolgt nach der Anmeldung.  Die Bewerber:innen werden gesondert dazu eingeladen.

Für die Ausbildung zum/r Erzieher:in in Teilzeitform, also berufsbegleitend, werden nur Bewerber:innen angenommen, deren Wohnsitz oder deren Arbeitgeber sich (zum Zeitpunkt der Anmeldung) in Hamburg befindet. Bewerber:innen ohne Hamburger Wohnsitz oder ohne einen hamburgischen Arbeitgeber wenden sich bitte an eine Ausbildungsschule Ihres jeweiligen Bundeslandes. Restplätze können an den Hamburger Fachschulen an o.g. Bewerber:innen vergeben werden. Es gelten gesonderte Regelungen für die personelle und inhaltliche Praxis-Schule-Kooperation, die Ihnen bei Anmeldung mitgeteilt werden und von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden müssen.

Downloads

Informationen zum Ablauf der Berufsbegleitenden Weiterbildung (in Überarbeitung)

Checkliste / Bewerbungsunterlagen

Anmeldung zur BWB / Anmeldeformular

Arbeitsbescheinigung & Einverständniserklärung

Erklärungen zum „erweiterten Personenkreis zur Beschäftigung in Kita und GBS“ finden sie in dem Dokument: Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen („Positivliste“) der BASFI

Links

Informationen zur “Qualifizierungsoffensive Sozialpädagogik – Weiterbildung zum Erzieher und zur Erzieherin

Standards für die praktische Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in

Berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Erzieher/in in Hamburg
ein Film vom “Der Paritätische Hamburg”

Stand: März 2024 (Änderungen vorbehalten)