Das Bildungspaket der Freien und Hansestadt Hamburg wird an der FSP2 umgesetzt. Alle Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II, SGB VII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler:innen, deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler:innen, die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.
In dieser Grafik ist zu sehen, wer konkret leistungsberechtigt ist und welche Leistungen bezogen werden können. Prüfen Sie selbst, ob Sie das BUT in Anspruch nehmen können hier.
Angebote der FSP2
- Schülerfahrkarte
- Zuschüsse zu Klassenfahrten, Ausflüge und Reisen
- Lernförderung
Altersbegrenzung
Schüler:innen, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen keine Ausbildungsvergütung bekommen und jünger als 25 Jahre sind. (Die Altersgrenze gilt nicht für Leitungsbezieher von AsylbLG und SGB XII)
Antrag Mittagessen
Schritt 1: Formblatt „Antrag Mittagessen“ ausfüllen und ausdrucken.
Schritt 2: Leistungsbescheid in Kopie mitbringen.
Schritt 3: Die vollständigen Unterlagen persönlich in Raum N 0.09 in der BUT-Beratungszeit abgeben.
Sprechzeiten BUT
Die Beratung findet in den Räumen N 0.08 und N 0.09 im Nebengebäude statt.
Montags von 09.30-10 Uhr
Donnerstags von 09.30-10 Uhr
Ira Boga führt eine Beratung zu neuen Anträgen durch.
Stand: September 2024 (Änderungen vorbehalten)
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