SPA für Migrant:innen

Drei Schüler:innen lächeln in die Kamera. Sie befinden sich im Park
hinter der Schule.

Sozialpädagogische Assistenz für Migrant:innen (SPA-M)

Das gibt es nur an der FSP2|BS21: Ein Ausbildungsgang speziell für Migrant:innen zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA). Sie erlernen einen erfüllenden Beruf, der Sie für eine Erwerbstätigkeit in einer Kindertagesstätte qualifiziert. Das Angebot richtet sich an Teilnehmer:innen, die einen Bildungsgutschein finanziert durch das Jobcenter besitzen oder eine Umschulung genehmigt bekommen haben. Nach der 24monatigen Ausbildung zur SPA können die erfolgreichen Absolvent:innen eine verkürzte zweijährige Ausbildung zur Erzieherin | zum Erzieher besuchen.

Gelernt wird in kleinen Klassen mit höchstens 25 Schüler:innen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Deutschunterricht zu. Der Ausbildungsgang richtet sich ausschließlich an Frauen und Männer mit Migrationsgeschichte.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert insgesamt 2 Jahre und beginnt immer nach den Hamburger Sommerferien. Sie besuchen die Schule an 3 Tagen in der Woche und absolvieren an 2 Tagen die Woche ein Praktikum in einer Praxiseinrichtung (Krippe/Kita).

Unterricht
Der Unterricht findet immer von 8-15:30 Uhr statt. Das Praktikum umfasst täglich 6 Stunden + 30 Minuten Pause (während der Blockpraktika 6,5 Stunden + 30 Minuten Pause).

Der Unterricht wird erteilt in folgenden Lernfeldern und Fächern:

  • LF 1: Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • LF 2: Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
  • LF 3: Gruppen pädagogisch begleiten
  • LF 4: Mit Eltern, Familien und Personensorgeberechtigten zusammenarbeiten
  • LF 5: Übergänge mitgestalten
  • LF 6: Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen mit Kindern bedürfnisorientiert und sensibel gestalten

Unterrichtsfächer: Mathematik, Sprache und Kommunikation, Fachenglisch, Wirtschaft und Gesellschaft

Abschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus der theoretischen Erarbeitung und praktischen Umsetzung eines Bildungsangebots, einer Präsentation, zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Urlaub
Die Urlaubszeiten entsprechen den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.

Zulassungsvoraussetzungen:
Der bundesweit einmalige Ausbildungsgang richtet sich ausschließlich an Frauen und Männer mit Migrationsgeschichte,

  • die keinen Abschluss an einer deutschen Regelschule und keinen deutschen Berufsabschluss haben,
  • die mindestens 20 Jahre alt sind,
  • die einen in Deutschland anerkannten ausländischen Schulabschluss haben (kann hier beantragt werden),
    • Ausnahme: Kann aufgrund von fehlenden Dokumenten keine Anerkennung beantragt werden, kann bei einem Notar eine eidesstattliche Versicherung über einen zehnjährigen Schulbesuch im Herkunftsland abgelegt werden.
    • In diesem Fall, oder wenn nur ein erster Schulabschluss in Deutschland anerkannt wurde, muss zusätzlich für die Zulassung eine Prüfung in dem Fach Fachenglisch oder in einer anderen Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abgelegt werden.
  • einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen,
  • die ein B2-Deutsch-Sprachzertifikat nachweisen können und die Deutsch-Aufnahmeprüfung an der FSP2|BS21 bestehen,
  • die einen Bildungsgutschein durch das Jobcenter / Agentur für Arbeit erhalten.

Anmeldung
Bitte bewerben Sie sich schriftlich per Post zwischen dem 01.11. bis zum 30.04. eines Jahres für den nächsten Ausbildungsbeginn im Sommer bei der FSP2|BS21. Die Aufnahme und Zulassung erfolgt nach einem Beratungsgespräch und der bestandenen Deutsch-Aufnahmeprüfung. Ein B2-Deutsch-Sprachzertifikat ist Voraussetzung. Anschließend können Sie den Bildungsgutschein beim Jobcenter bzw. bei der Arbeitsagentur beantragen.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:

  1. Formular zur Anmeldung – Download siehe unten – bitte ausfüllen
  2. Tabellarischer Lebenslauf mit allen erforderlichen Adressdaten und E-Mail- Adresse
  3. Anerkennung des Schulabschlusses (im Original und Kopie / oder beglaubigte Kopie bei Bewerbung per Post), kann nachgereicht werden. 
  4. B2-Zertifikat (im Original und Kopie / oder beglaubigte Kopie bei Bewerbung per Post)
  5. Zwei aktuelle Passfotos mit Namen auf der Rückseite

Zum Ausbildungsbeginn benötigen wir außerdem folgende Unterlagen:

  1. Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
  2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antrag liegt dem Einschulungsschreiben bei)
  3. Erste-Hilfe-Schein (9 Stunden, nicht älter als 1 Jahr)
  4. Praktikumsplatz (Praktikumsvereinbarung liegt dem Einschulungsschreiben bei)
  5. Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Vor der Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter in Ihrem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur, um abzuklären, ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben. Nach einer positiven Entscheidung durch das Jobcenter / die Arbeitsagentur wenden Sie sich an die zuständige Beraterin der FSP2|BS21:

Beratung zur Anmeldung
Frau Michelle Berngruber

Telefonische Beratung am Montag von 10:00 – 11:30 Uhr, Telefon: 040. 428 11-17 03

Persönliche Beratung ohne Voranmeldung am Montag von 12:00 – 13:30 Uhr, Raum N 0.09 (EG, Nebengebäude)

Email: spa-migra@fsp2-altona.de

Abschluss: “Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistenz” nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Stand: April 2026 (Änderungen vorbehalten)

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