Infos zum AQUA-Lehrgang “Staatlich aner­kannte/r Erzieher:in”

12 monatiger, kostenpflichtiger Lehrgang mit dem Abschluss:
„Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“

Zielgruppe

Der AQUA-Lehrgang für den Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ richtet sich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte und mit einem pädagogischen Abschluss, der im Ausland erworben worden ist.

Dieser Abschluss muss vor Beginn durch das „Hamburger Institut für berufliche Bildung“ (HIBB) in Teilen anerkannt worden sein. Die Kurse beginnen zweimal im Jahr (Aktuelle Termine stehen auf der Startseite). Die Kurse können nur starten, wenn eine Mindestteilnehmer:innenzahl erreicht wird, wird diese nicht erreicht, können die Kurse nicht stattfinden.

Informationen zur Anerkennung

Berufsanerkennungsantrag
HIBB Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Recognition of foreign professional qualifications

Es besteht auch die Möglichkeit, sich nach der erfolgten Teilanerkennung direkt für eine sogenannte „Eignungsprüfung“ zu entscheiden. Melden Sie sich dafür zunächst fristgerecht an der Schule an und vermerken Sie das auf dem Anmeldebogen. Informationen zur Eignungsprüfung gibt es auf der Einführungsveranstaltung für angemeldete Teilnehmer:innen, den Termin dafür finden sie hier

Anmeldung

Für eine vollständige Anmeldung benötigen Sie

das ausgefüllte Anmeldeformular der FSP2|BS21
2 Passbilder (mit Namen)
Kopie der Teilanerkennung ihres Abschlusses durch das HIBB
Kopie des B2-Zertifikates von TELC oder vom Goethe Institut mit der Note 3 oder besser

Diese Unterlagen schicken sie bitte per Post an:
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik (FSP2|BS21)
Frau Michelle Berngruber
Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg

Formblatt zur Anmeldung AQUA

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Dokumente müssen sie bis zum Kursbeginn vorlegen:

  • Ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (Antrag gibt es von der Schule)
  • Eine Bestätigung über die Teilnahme an einem 1. Hilfe-Kurs mit 9 Stunden (nicht älter als ein Jahr!)
  • Eine Bestätigung über einen Praxisplatz (Formular gibt es an der Schule)
  • B2-Sprachzertifikat von TELC oder vom Goethe Institut mit der Note 3 oder besser ODER B2-Sprachzertifikat von TELC oder vom Goethe Institut mit der Note 4 UND bestehen der Deutsch-Aufnahmeprüfung an der FSP2|BS21

Dauer

Der Lehrgang dauert 11-12 Monate und endet mit einer Prüfung. Der Unterricht wird erteilt in den Fächern „Sozialpädagogisches Handeln“, „Entwicklung und Bildung“, „Recht“, „Sprache und Kommunikation“ sowie „Praxisbegleitung“ in Anlehnung an die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) vom 16. Juli 2002.

Unterricht

Die Unterrichtstage sind in der Regel Montag und Dienstag. Sie umfassen jeweils 8 Stunden, d. h. Sie sind von 8 Uhr bis 15.30 Uhr an der Schule. Zusätzlich gibt es Blockwochen, wo Sie für 5 Tage an der Schule sein werden.

Von Mittwoch bis Freitag werden Sie in der Regel für 7,5 Stunden täglich in einer Hamburger Praxisstelle (KITA oder GTS/GBS) tätig sein.

In den Hamburger Schulferien findet kein Unterricht statt, dort werden Sie ausschließlich in der Praxis sein.

Die Praxisstelle muss vorher durch das Praxiszentrum („PIZ“) der FSP2|BS21 geprüft werden und wird mit der Vorlage einer schriftlichen Bestätigung anerkannt. Informationen dazu gibt es auf der Info-Veranstaltung für angemeldete Teilnehmer:innen.

Kosten

Der Lehrgang ist kostenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Kosten beim Jobcenter zu beantragen (über einen Bildungsgutschein, wobei die Gebühren dafür aus dem jeweils gültigen AZAV-Zertifikat der Maßnahme berechnet werden). Werden die Kosten dort nicht übernommen, können Sie sich für ein Stipendium bewerben beim Diakonie Hilfswerk Hamburg, Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), Schauenburgerstraße 49, 20095 Hamburg, Telefon: 040. 30 62 03 96 (Zentrale) bzw. unter folgender E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de.

Die Beratungen finden zurzeit entweder in der Schauenburgerstraße 49 oder im Hamburg Welcome Center, in der Süderstraße 32b statt.

Infos zum Stipendium und Beratung zum Bildungsgutschein

Folgende Kosten ergeben sich für Selbstzahler:innen und das Stipendium:

Kompletter Lehrgang: 3.200 Euro

Lehrgang nur Recht: 760 Euro

Komplette Eignungsprüfung: 150 Euro

Eignungsprüfung nur Recht: 50 Euro

Stand: September 2023 (Änderungen vorbehalten)

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