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Mit Kindern pädagogisch arbeiten

Sozialpädagogische Assistenz

Sie möchten mit Kindern professionell pädagogisch arbeiten. Sie schätzen die Unterschiedlichkeit von Kindern und sind offen für verschiedene familiäre Lebenssituationen. Sie möchten Kinder durch Erziehung, Bildung und Betreuung unterstützen, ihren eigenen Weg zu finden.

Als Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten sind Sie überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder tätig. Gemeinsam mit Erzieher:innen fördern Sie die Kinder dabei, sich zu eigenen Persönlichkeiten zu entwickeln.

In der zweijährigen Ausbildung lernen Sie u.a.,

  • Ihre eigene berufliche Rolle zu entwickeln,
  • alles über kindliche Entwicklungsprozesse,
  • wie Sie Bildungsangebote für Kinder gestalten,
  • gesellschaftspolitische und rechtliche Hintergründe.

Die zweijährige vollqualifizierende Berufsausbildung ist in eine schulische und eine praktische Ausbildung gegliedert. An drei Tagen in der Woche sind Sie in der Schule, an zwei Tagen in der Woche in einer Praxiseinrichtung. Im Probehalbjahr können Sie ihre Begabungen, Möglichkeiten, Grenzen und Ihre Belastungsfähigkeit erfahren und einschätzen lernen.

Die Unterrichtsfächer:

  • Sozialpädagogisches Handeln
  • Entwicklung und Bildung
  • Bewegung, Spiel, Musik
  • Kreative Gestaltung
  • Naturwissenschaften und Gesundheit
  • Sprache und Kommunikation
  • Wirtschaft und Gesellschaft
  • Fachenglisch (Infos bei den Links unten)
  • Mathematik

Abschluss: Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent. Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

Zulassungsvoraussetzungen für die zweijährige Ausbildung:

  1. Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe
  2. Die schulischen Abschlüsse können durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung ersetzt werden.
  3. Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung (die Vermittlung erfolgt in der aufnehmenden Schule)
  4. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
  5. Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  6. Der erste Wohnsitz muss in Hamburg sein.

Ab Schuljahr 2017/18 gibt es in Hamburg für Jugendliche mit erweitertem Ersten Schulabschluss (eESA und Absolvierung der 10. Klasse) die Möglichkeit, die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten zu beginnen, diese dauert 2,5 Jahre.
Weitere Informationen zur Zulassung und Anmeldung erfahren Sie auf der Homepage der Anmeldeschule.

Die Anmeldung für SPA-ESA erfolgt zentral in der Anmeldeschule:

Anna-Warburg-Schule (BS23)
Niendorfer Marktplatz 5-7 | 22459 Hamburg
Hier geht es zur Anmeldung.
www.Anna-Warburg-Schule.de

Die Anmeldung für SPA-MSA erfolgt zentral in der Anmeldeschule:

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS18)
Göhlbachtal 38 | 21073 Hamburg-Harburg
Telefon 040. 428 88 63-0 | Fax 040. 428 88 63-32
www.beruflicheschulehamburgharburg.de

Bewerbung und Anmeldung
Anmeldezeitraum: 01.02. bis 31.04. zum August desselben Jahres.
Öffnungszeiten des Schulbüros der BS18

Bei der Anmeldung zur Ausbildung der SPA müssen Sie folgende Unterlagen persönlich abgeben:

  1. Bewerbungsschreiben (unterschrieben)
  2. Tabellarischen Lebenslauf
  3. Drei Passbilder (Namen auf die Rückseite schreiben)
  4. Zeugnis (bitte immer eine Kopie einreichen und das Original mit vorlegen oder eine amtlich beglaubigte Kopie)
    • Entweder ein Zeugnis über den mittleren Bildungsabschluss. Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie das Halbjahreszeugnis ein;
    • oder der Nachweis der Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe.
  5. Gültigen Personalausweis mit einer Hamburger Meldeanschrift (auch vom Erziehungsberechtigten). Sollte die Meldeanschrift des Erziehungsberechtigten abweichen, ist eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich, nicht älter als drei Monate.
  6. Gegebenenfalls einen Sorgerechtsbescheid.
  7. Gegebenenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung.

Spätestens bis zum Beginn der Sommerferien sollten vorliegen:

  1. Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten.
  2. Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung nach vorheriger Vermittlung durch die aufnehmende Schule

Ausbildungberatung
Die Beratung erfolgt nur während der Unterrichtszeit der Hamburger Schulen, also nicht in den Schulferien der Freien und Hansestadt Hamburg.

Über diese Links erhalten Sie weitere Informationen zur SPA-Ausbildung:

Stand: September 2023 (Änderungen vorbehalten)