Für die Ausbildungen unserer Fachschule stehen Ihnen je nach individuellen Voraussetzungen entweder ein Schüler:innen-Bafög oder ein Aufstiegs-Bafög zu.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du alle Informationen zum Schüler–Bafög unter: www.bafoeg.de. Die Seite www.aufstiegs-bafoeg.de informiert über das „Meister-Bafög“. Eine juristische Beratung seitens der Schule findet nicht statt.
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse; wie auch die zum/ zur Erzieher:in. Die Fachschul-Ausbildung zum/zur Erzieher:in wird durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert. Alle Fachschüler:innen haben elternunabhängig und unabhängig von ihrer beruflichen Vorgeschichte den Anspruch auf monatliche Förderung. Sobald Sie ihre Zulassung an einer der sozialpädagogischen Fachschulen erhalten haben, können Sie einen entsprechenden Förder-Antrag stellen.
Bitte informiere Dich im Vorwege, ob Du AFBG in Anspruch nehmen kannst.
Das Aufstiegsbafög kann im Rahmen der EfE-Ausbildung nicht beantragt werden.
Wenn Du einen Antrag stellen möchtest, kannst Du im Schulbüro die für die Bearbeitung Deines Antrages notwendigen Formblätter beantragen. Das notwendige Formblatt 2 für BAföG oder die notwendigen Formblätter F, Z und B für das Aufstiegs-BAföG brauchst Du nicht mitzubringen, da diese automatisiert im Schulbüro erstellt werden.
Ob Dir AFBG bewilligt wird, wird nicht von uns entschieden. Bitte informiere Dich daher unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.