Für eine Voll- oder Teilanerkennung ihrer Abschlüsse durch das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) müssen Sie ihre Abschlüsse zunächst übersetzen und beglaubigen lassen. Alle Informationen dafür finden Sie hier:
Berufsanerkennungsantrag
HIBB Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Recognition of foreign professional qualifications
Ihre Zeugnisse werden daraufhin untersucht, ob und inwieweit aufgrund ihrer pädagogischen Qualifikationen im Ausland eine Voll-oder Teilanerkennung in Hamburg erfolgen kann. (Achtung: Eine solche Überprüfung ist nur einmal möglich!)
Sie erhalten nach der Bearbeitung dann ein Dokument, worin genau beschrieben wird, was sie eventuell noch tun müssen, um die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz“ führen zu dürfen.
In vielen Fällen wird eine Anpassungsmaßnahme empfohlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist aber auch eine Anmeldung zu einer kostenpflichtigen „Eignungsprüfung“ möglich, die nach erfolgreichem Bestehen in den Fächern „Sozialpädagogisches Handeln“, „Entwicklung und Bildung“ und „Recht“ sofort zum jeweiligen Abschluss führt. Dafür können Sie sich nach erfolgreicher Anmeldung schriftlich bei der FSP2|BS21 bewerben. Sie erhalten dann die Themen der Prüfung und Literaturangaben zur Vorbereitung zugeschickt. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung werden Sie auf die Warteliste für einen Kurs aufgenommen.
Für ein erfolgreiches Bestehen der Lehrgänge und der Prüfungen ist ein gutes Niveau in Deutsch absolut notwendig, denn ohne eine entsprechende Sprachkompetenz in Wort und Schrift können Sie den sozialpädagogischen Inhalten der Ausbildung nicht folgen. Bei Nichtbestehen eines Halbjahres oder der Abschlussprüfungen kann der Lehrgang oder das Halbjahr ein Mal wiederholt werden. Die Eignungsprüfung kann nach Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wir empfehlen jedoch bei Nichtbestehen, die Teilnahme an dem Lehrgang.
Nach erfolgreichem Bestehen des Lehrgangs und/oder der Prüfungen erhalten Sie von der FSP2|BS21 ein Zertifikat über die Teilnahme und ein behördliches Dokument über ihren neuen Status als „Staatlich anerkannte Erzieherin | Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistenz“ (SPA).
Stand: März 2024 (Änderungen vorbehalten)